Wenn Sie aus dem Internetangebot auf www.lagrange-holidays.de, dem Programm des Reiseveranstalters TRAVELAND RESORTS MDV, eine Ferienunterkunft buchen, schließen Sie mit dem Reiseveranstalter TRAVELAND RESORTS MDV einen Vertrag über die Vermietung einer Ferienwohnung, eines -hauses oder eines Hotelzimmers ab. Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, wird Ihre Reservierung von dem Reisevermittler LAGRANGE GmbH in Stuttgart (im Folgenden Reisemittler), bearbeitet. Dies ist Ihr zuständiger Ansprechpartner.
1) ANMELDUNG / REISEBESTÄTIGUNG
Bei einer Buchung aus dem Programm des Reiseveranstalters TRAVELAND RESORTS MDV, bieten Sie mit Ihrer Reiseanmeldung dem Reiseveranstalter TRAVELAND RESORTS MDV den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an und erkennen die allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen ergänzend zu den §§ 651 a-k BGB an.
Die Anmeldung kann über Reisebüros, schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Internet vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmeldenden für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.
Bei Ihrer Anmeldung muss die genaue Anzahl der Teilnehmer sowie deren Alter angegeben werden. Einige Unterkunftsarten können zur gleichen Kategorie gehören, aber – je nach Personenzahl - unterschiedlich ausgestattet sein. Darüber hinaus ist der Schlüsselhalter nur berechtigt, die tatsächlich angemeldeten Personen aufzunehmen.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch TRAVELAND RESORTS MDV zustande. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 10 Tagen eine schriftliche Rechnung, diese gilt als Reservierungsbestätigung. Auf ihr sind alle buchungsrelevanten Angaben aufgeführt.
Vorreservierungen/Optionen Auf der Internetseite können Sie Vorreservierungen, bzw. Optionen eingeben. Diese zeigen Ihnen die im Augenblick der Anfrage zur Verfügung stehenden Kapazitäten an und halten die gewünschten Ferienwohnungen bis zu dem in der Vorreservierung angegeben Datum frei. Nach diesem Datum kann nicht mehr für die Verfügbarkeit der Ferienwohnung im gewünschten Zeitraum garantiert werden. Teilen Sie uns deshalb schnellstmöglich per Fax, Email oder Telefon mit, ob wir Ihre Buchung fest reservieren sollen.
2) BEZAHLUNG / REISEUNTERLAGEN
Bei Vertragabschuss wird eine Anzahlung von 25% des Reisepreises fällig (max. 500 €). Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach erhalt der Rechnung zu zahlen. Wenn diese Zahlung per Kreditkarte auf unserer Website erfolgt, wird die Karte zum Zeitpunkt der Transaktion sofort belastet. Die Bezahlung kann per Überweisung oder Lastschrifteinzug erfolgen. Der Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor Anreise automatisch zu begleichen. Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Erhalt des vollständigen Rechnungsbetrages zugesandt. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. 6 Wochen vor Reiseantritt, muss der gesamte Reisepreis sofort nach Erhalt der Rechnung geleistet werden.
3) ANREISE
Soweit nicht anders mit dem Schlüsselhalter vereinbart, muss die An- und Abreise während der Öffnungszeiten der Rezeption erfolgen. Anreise: am Spätnachmittag. Abreise: am späten Vormittag. Die üblichen Öffnungszeiten der Rezeption sind: 10:30 Uhr - 12:00 Uhr und 17:30 Uhr - 19:00 Uhr, Sonntag nachmittags und mittwochs geschlossen. Teilen Sie dem Empfangspersonal - soweit möglich - Ihre voraussichtliche An- bzw. Abreisezeit mit, sollte diese außerhalb der vorgesehenen Öffnungszeiten der Rezeption stattfinden. Die genauen Öffnungszeitenkönnen Sie Ihren Reiseunterlagen entnehmen.
Sollten Sie unvorhergesehen außerhalb der Öffnungszeiten anreisen, so können weder der Schlüsselhalter, das Reisebüro, der Reisemittler, noch der Reiseveranstalter für eventuell entstehende Hotelkosten herangezogen werden. Findet die Anreise außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten statt und erfordert dies seitens des Schlüsselhalters außergewöhnliche Aufwendungen, so ist dieser berechtigt, eine entsprechende Aufwandsentschädigung zu verlangen. Dies ist aus den Reiseunterlagen zu entnehmen.
Die Räumlichkeiten werden bei der Anreise vom Kunden abgenommen. Jeder Mangel muss sofort an der Rezeption angezeigt werden. Um lange Wartezeiten zu vermelden, werden die Gaste in manchen Ferienresidenzen nicht bis zu ihrer Unterkunft begleitet. In diesem Fall erhalten Sie bei Ihrer Anreise einen Lageplan.
4) BESCHREIBUNG
Das Angebot (Vermietung von Ferienunterkünften) kann als Urlaubspauschale verstanden werden, da in den Ferienresidenzen Empfangspersonal anwesend ist und weitere personenbezogene, hotelähnliche Leistungen inbegriffen sind.
Alle Angaben über Sportmöglichkeiten, touristische Angebote und andere Dienstleistung, die von Dritten erbracht werden, beruhen auf Auskünfte derselben. Sie sind nach besten Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Aktualisierung der Internetseite erstellt worden. Es ist möglich, dass Angebote während Ihres Aufenthalts, vor allem in der Nebensaison, nicht mehr vorhanden, verändert oder teilweise aufgehoben worden sind (z.B. geschlossenes Geschäft, Abschaffung von Sportmöglichkeiten, Einstellung von Buslinien, etc). In diesem Fall kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.
Die Beschreibungen der Hotelunterkünfte beziehen sich prinzipiell auf Doppelzimmer, Einzelzimmer stehen im allgemeinen seltener zur Verfügung. Sie sind teurer, kleiner und weniger gut gelegen. Dreibettzimmer sind Doppelzimmer mit Zustellbett.
Soweit nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise für Hotels pro Person, pro Übernachtung im Doppelzimmer mit Belegung 2 Pers. Die Kinderermäßigung bezieht sich nur auf Kinder, die im Zimmer der Eltern (Doppelzimmer zum vollen Preis) schlafen.
Bei Ferienwohnungen und –häuser darf die maximale Belegung nicht überschritten werden. Ein Baby wird als Person gezählt.
Die Beschreibung der Unterkünfte ist auf Treu und Glauben nach den Angaben der Eigentümer oder deren Vertreter erstellt worden, für die der Veranstalter nicht haftet. Die Beschreibungen der Wohnungen entsprechen der Realität zum Zeitpunkt der Aktualisierung der Internetseiten. Sind die abgebildeten Wohnungen oder Häuser mit dem Wort "Wohnbeispiel" versehen, so gibt es am Ferienort noch weitere Unterbringungsmöglichkeiten.
Grundausstattung einer Wohnung: Mindestausstattung an Geschirr, Besteck; Kopfkissen und Decke. Alle Extras (z.B. Waschmaschine, Geschirrspülmaschine, Backofen, Telefon usw.) sind in der Wohnungsbeschreibung aufgeführt. Babybetten, Fernseher oder Parkplätze können nur nach Verfügbarkeit gestellt werden (normalerweise gegen Aufpreis vor Ort).
Bitte geben Sie bei Ihrer Reservierung an, ob Sie eine behindertengerechte Unterkunft benötigen. Auch wenn der Hinweis "behindertengerecht" in der Beschreibung der jeweiligen Anlage oder des Hotels vermerkt ist, müssen Sie bei Ihrer Reservierung auf diesen Umstand aufmerksam machen, da nicht immer alle Appartements einer Anlage behindertengerecht ausgestattet sind.
Swimingpool: die Pools im Freien sind in der Regel von Anfang Juli bis Ende August geöffnet. Die Öffnungszeiten der Pools sind jedoch witterungsabhängig und die Angaben in den Beschreibungen können sich verschieben. Freibäder müssen in Frankreich entsprechend der gesetzlichen Regelungen umzäunt, abgedeckt oder durch ein Alarmsystem gesichert sein. Diese Vorrichtungen sind in der Regel bereits realisiert, die Bilder auf den Internetseiten entsprechen teilweise noch nicht dem letzten Stand.
Der Hinweis "Animation" bedeutet, dass in der Ferienresidenz oder dem Hotel weitere Dienstleistungen angeboten werden, die der Gast in Anspruch nehmen kann. Diese Dienstleistungen (gratis oder gegen Gebühr) sind genau beschrieben. Die Inanspruchnahme ist dem Gast freigestellt.
Bautätigkeit/Lärm jede Ferienanlage muss von Zeit zu Zeit renoviert werden und Baustellen können unerwartet in der Umgebung entstehen. Natürlich werden Sie davon umgehend unterrichtet, sollte dem Reiseveranstalter diese Information vorliegen. Für von Dritten verursachte Störungen, kann der Reiseveranstalter jedoch nicht haftbar gemacht werden.
5) LEISTUNGEN / PREISE
Die aufgeführten Preise wurden entsprechend der Wirtschaftslage zum Zeitpunkt der Katalogerstellung (Frühjahr für das Winterangebot, Herbst für das Sommerangebot des darauf folgenden Jahres) ausgearbeitet. Sollten sich diese Verhältnisse gravierend ändern (Preise für öffentl. Transport, Wechselkurse, Steuern, Kurtaxen etc.), so können sich die Preise im gesetzlichen Rahmen ändern (§ 657 a Absatz 3 -5 BGB: "Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit die Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für best. Leistungen ... oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Preiserhöhung, die ab dem zwanzigsten Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.... Der Reiseveranstalter hat eine Änderung des Reisepreises dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis unter Angabe des Änderungs- oder Absagegrunds zu erklären. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als fünf Prozent oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Er kann stattdessen - ebenso wie bei einer Absage durch den Reiseveranstalter - die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten.".
Die Internetseiten wurde mit allergrößter Sorgfalt ausgearbeitet. Trotzdem können Druckfehler oder falsche Preisangaben enthalten sein. Die definitiv gültigen Preise werden bei der Reservierung angegeben und bei Vertragsabschluß bestätigt.
Nach Vertragsabschluß kann keinerlei Einwand bezüglich des Preises mehr akzeptiert werden, außer diese beruhen auf Rechnungsfehlern. Wir bitten Sie daher, Ihre Wahl sorgfältig zu treffen und genau zu bedenken, welche Ferienunterkunft Ihren Vorstellungen entspricht. Die Preise beinhalten sowohl die gebuchten Leistungen, als auch Bearbeitungs- und Verwaltungskosten.
Zusätzliche, nicht im Preis enthaltene Kosten wie Kurtaxe, Reinigungskosten, Strom, etc. sind entsprechend dem Informationsstand zum Zeitpunkt der Katalogerstellung (s.o) angegeben. Es besteht die Möglichkeit, dass vor Ort nicht mehr alle als kostenlos aufgeführten Angebote auch wirklich gratis zur Verfügung stehen. In diesem Fall kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.
Bei Sonderangeboten werden jeweils die Tage der günstigeren Woche vom Preis abgezogen. Das Sonderangebot gilt nur, wenn die Unterkunft durchgehend von den gleichen Personen bewohnt wird.
6) SONDERWÜNSCHE
Bei Ihrer Reservierung notieren wir gerne Sonderwünsche (z.B. benachbarte Wohnungen, Zimmer in bestimmter Lage, Diät-Essen, etc), die wir unverbindlich weiterleiten. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Wünsche trotz größter Bemühungen nicht immer berücksichtigt werden können. Dies kann besonders während der Hochsaison der Fall sein. Daher können unter keinen Umständen Sonderwünsche garantiert werden und es wird keinerlei Haftung übernommen.
7) HAUSTIERE
Das Mitbringen von Tieren muss bei der Reservierung angegeben und rückbestätigt werden. Andernfalls ist der Schlüsselhalter berechtigt, die Aufnahme des Tieres/der Tiere zu verweigern. Der Reisevertrag bleibt hiervon unberührt.
8) POST
Wenn Sie sich Ihre Post nachschicken lassen, muss auf dem Umschlag Ihrer nachgesandten Post Name und Adresse der Anlage und der Rezeption stehen, damit diese Ihnen übergeben werden kann.
9) KAUTION
Bei der Schlüsselübergabe hat der Vermieter des Ferienhauses oder der Ferienwohnung das Recht, eine Kaution zu verlangen, die bei Abreise (bzw. innerhalb von 4 Wochen per Post) zurückerstattet wird. Die Wohnungsabnahme kann vom Schlüsselhalter nur innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten vorgenommen werden.
Der Gast muss dafür Sorge tragen, dass ihm die geleistete Kaution bei Abreise vom Schlüsselhalter erstattet wird, bzw. bei Postversand sicher gehen, dass dem Schlüsselhalter die Postanschrift vorliegt. Der Schlüsselhalter muss dafür Sorge tragen, dass ihm evtl. entstandene Schäden in der Wohnung, Reinigungskosten, Kurtaxe und andere nicht im Preis erhaltenen Kosten bezahlt werden. Jede diesbezügliche Reklamation muss zwischen den Beteiligten vor Ort geregelt werden.
10) RÜCKTRITT/ KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN
Der Reisende oder dessen Stellvertreter muss dem Reisebüro, bzw. dem Reisemittler, der diese an den Reiseveranstalter weiterleitet, seinen Rücktritt unverzüglich bekannt geben. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dies schriftlich zu tun. Die Stornokosten berücksichtigen gewöhnlich ersparte Kosten und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung. Sie sind nach folgender Tabelle zu berechnen und müssen unverzüglich bezahlt werden:
Über 60 Tage vor Anreise : 10% vom Aufenthaltspreis, mindestens 50€
60 bis 21 Tage vor Anreise : 25 % vom Aufenthaltspreis
20 bis 15 Tage vor Anreise: 50% vom Aufenthaltspreis
14 bis 8 Tage vor Anreise : 75% vom Aufenthaltspreis
7 Tage vor Anreise bis Anreise: 100% vom Aufenthaltspreis.
11) HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
Der Reiseveranstalter haftet jedoch für Leistungen, die die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
12) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit:
der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird, oder
der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13) GEWÄHRLEISTUNG
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiserveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
14) MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN
Der Kunde ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem örtlichen Betreuungspersonal zur Kenntnis zu geben. Ist das örtliche Betreuungspersonal nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter über dessen Reisemittler in Stuttgart zur Kenntnis zu gegeben. Über die Erreichbarkeit des örtlichen Betreuungspersonals bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Das örtliche Betreuungspersonal ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Es ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
15) PERSÖNLICHE WERTSACHEN
Persönliches Eigentum und Wertgegenstände, sowie Fahrzeuge unterliegen der eigenen Verantwortung des Gastes.
16) SCHADENERSATZ
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Für eine Aufenthaltsunterbrechung oder nicht in Anspruch genommene Leistungen für die der Gast selbst verantwortlich ist (z.B. nicht benutzter Swimmingpool) und wozu er sich frei entschlossen hat, kann keine Kostenrückerstattung gewährt werden.
17) AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter über dessen Reisevermittler, geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach endet. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verlängerung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter (selbst oder über seinen Reisevermittler) die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren.
18) INSOLVENZVERSICHERUNG
Mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie einen Sicherungsschein der TOUR VERS Touristik -Versicherungsservice GmbH, der Ihr Geld gegen Insolvenz des Reiseveranstalters absichert. Bitte bewahren Sie den Sicherungsschein bis zum Ende Ihrer Reise gut auf.
19) VERSICHERUNGSPACKET
Zu Ihrer Absicherung empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (RRV) bei unserem Partner, der AXA-Assistance. Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigen Gründen von der Reise zurücktreten oder den Aufenthalt unterbrechen müssen. Nähere Infos und komplette Leistungsbeschreibung auf Anfrage beim Reisemittler.
20) ROLLE DES REISEMITTLERS
Die LAGRANGE GmbH Stuttgart vermittelt Ferienunterkünfte, die im Programm „LAGRANGE“ des Reiseveranstalters TRAVELAND RESORTS MDV angeboten werden. Die LAGRANGE GmbH wird in dessen Namen als Reisevermittler (Handelsvertreter) für den deutschsprachigen Raum tätig und ist inkassoberechtigt.
Der Reisemittler haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten ordentlicher Kaufleute für die gewissenhafte Vornahme der Reservierungen. Er sorgt für den reibungslosen Ablauf der Buchung, der Bezahlung, der Informationsweitergabe, den Versand der Reiseunterlagen und die Weitergabe evt. Änderungen. Reklamationen und Stornierungen müssen direkt an den Reisemittler gesandt werden, der diese fristgerecht an den Reiseveranstalter weiterleitet. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Reisemittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann den
Reisemittler nur an dessen Sitz verklagen.
21) DIE UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN DES VORLIEGENDEN VERTRAGES HAT NICHT DIE UNWIRKSAMKEIT DES GESAMTEN VERTRAGES ZUR FOLGE.
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